- Aktuelles
- Ukraine
- Gasmangel
- Grundsteuerreform
- Bekanntmachungen
- Neues aus der Verbandsgemeinde
- Die VG auf YouTube
- Berichte aus den Ratssitzungen
- Ausschreibungen
- Stellenausschreibungen
- Beteiligung zur Bauleitplanung
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Fundverzeichnis
- Mitteilungsblatt
- Newsletter
- Veranstaltungen
- Rathaus Anbau
- VG Kreativ Wettbewerb
- Karneval 2023
- Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- ÖPNV
- Verbandsgemeinde
- Rund um die Verbandsgemeinde
- Rathaus und Verwaltung
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt
- Standesamt
- Online Bürgerservice
- Leistungen
- Mitarbeiter
- Anträge & Formulare
- Ausbildung
- Bebauungsplan Online
- E-Rechnung
- Haushaltspläne
- Historisches Archiv
- Katastrophenschutz
- Mängelmelder
- Online-Terminvergabe
- Open Data - Geodaten
- Ratsinformationssystem
- Satzungen
- Transparenzportal
- Wahlen
- Wiederkehrender Ausbaubeitrag
- Organe und Gremien
- Behörden und Institutionen
- Kläranlage Oberhoppen
- 50 Jahre VG Asbach
- Ortsgemeinden
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
- Klima & Umweltschutz
- Klimaschutzkonzept VG Asbach
- Kommunaler Klimapakt RLP
- Energieberatung und Energietipps
- LED-Umrüstung Sportplätze
- e-Mobilität
- Erneuerbare Energien VG Asbach
- Besonders sparsame Haushaltsgeräte
- Ein Geschenk fürs Leben!
- Starkregen und Hochwasserschutz
- Fluglärm
- Der Wolf
- News und Infos
- Projekte
- Förderungen
- Zuschüsse für erneuerbare Energien
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Buchholz 2024
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) 2024
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
- Förderungen von Ökostrom-Ladepunkten
- Förderung Heizungsanlagen
- Zum Förderkompass
- PV-Förderung – zuerst Antrag stellen
- PV-Förderung Statistik
- Förderung Obstbäume
- Photovoltaik
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Archiv
- Klimaanpassung
Kanalstörung melden
Leistungsbeschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Rechtsgrundlage
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Regina Kreutznerstellv. Werkleiterin
- Herr Helmut Schmitz