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Wohngeldanträge Kreis Neuwied
Leistungsbeschreibung
Wohngeldanträge Kreisverwaltung Neuwied
Wohngeld hilft Bürgerinnen und Bürgern, die über ein geringes Einkommen verfügen, ihre Wohnkosten zu tragen. Es ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Das Wohngeld deckt nicht die gesamten Kosten des Wohnens.
Wohngeld wird grundsätzlich nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Zuständig für die Gewährung des Wohngeldes für den Bereich der Verbandsgemeinde Asbach ist die Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied in Neuwied.
Anträge erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach und der Wohngeldstelle bei der Kreisverwaltung in Neuwied oder über folgenden Link:
Internet: Finanzministerium RLP
Die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach nimmt die Anträge auf Wohngeld entgegen und leitet sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben an die Kreisverwaltung Neuwied zur Berechnung weiter.
Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Asbach und dem Sozialamt der Kreisverwaltung in Neuwied.
