- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Neues aus der Verbandsgemeinde
- Die VG auf YouTube
- Berichte aus den Ratssitzungen
- Ausschreibungen
- Stellenausschreibungen
- Beteiligung zur Bauleitplanung
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Fundverzeichnis
- Mitteilungsblatt
- Newsletter
- Rhein2Ganges
- Veranstaltungen
- Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- ÖPNV
- Einwohnerversammlungen
- Verbandsgemeinde
- Rund um die Verbandsgemeinde
- Rathaus und Verwaltung
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt
- Standesamt
- Online Bürgerservice
- Leistungen
- Mitarbeiter
- Anträge & Formulare
- Ausbildung
- Bebauungsplan Online
- Bevölkerungsschutz
- Breitband
- E-Rechnung
- Haushaltspläne
- Historisches Archiv
- Immissionsschutz
- Mängelmelder
- meinort-app
- Mobilitätsatlas
- Online-Terminvergabe
- Open Data - Geodaten
- Ratsinformationssystem
- Satzungen
- Transparenzportal
- Wahlen
- Wiederkehrender Ausbaubeitrag
- Organe und Gremien
- Behörden und Institutionen
- Städtepartnerschaft USA
- Kläranlage Oberhoppen
- 50 Jahre VG Asbach
- Ortsgemeinden
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaftsförderung
- Klima & Umweltschutz
- Energie Strom Wärme
- Umweltkonzepte
- News und Infos
- Projekte
- Förderungen
- Zum Förderkompass
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Asbach
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Buchholz 2024
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
- Förderung Obstbäume
- 100 Bäume für Windhagen
- Förderung Balkonkraftwerke Ortsgemeinde Windhagen
- Regentonnen-Aktion 2026
- Starkregen und Hochwasservorsorge
- Fluglärm
- Der Wolf
- Kommunale Wärmeplanung
- KEA AÖR
Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
Leistungsbeschreibung
Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.
In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
- Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Voraussetzungen
- Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
- Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- Ihr Hund darf nicht bissig sein
- Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor
Weitere mögliche Voraussetzungen:
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
- Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
- Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
- Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 Jahre
Rechtsgrundlage
