Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Asbach

    Zuständig ist für die Bürger der Verbandsgemeinde Asbach die Kreisverwaltung Neuwied, Ref. 42-2 Grundsicherung / Frau Bärbel Bruns, Tel: 02631/803-656, Fax: 02631/80393-656, email: baerbel.bruns@kreis-neuwied.de, Webseite: www.kreis-neuwied.de; Aufgaben: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende