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Einwohnermeldeamt
Abschaffung Kinderreisepass
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Beantragung eines Kinderreisepasses beim Einwohnermeldeamt der VG Asbach ist aktuell nicht mehr möglich. Zum 01.01.2024 ist ein Gesetz in Kraft getreten, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wurde. Ihr Kind erhält folglich einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Hinweisen möchten wir Sie darauf, dass der Personalausweis Ihres Kindes in ca. 3-4 Wochen (keine Garantie) produziert ist. Die Produktionszeit eines Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 6-8 Wochen (keine Garantie). Wir bitten daher um rechtzeitige Antragsstellung.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses muss von den Eltern persönlich beim Einwohnermeldeamt, in Zimmer 18 oder 19, gestellt werden. Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes ist das Erscheinen Ihres Kindes zwingend erforderlich. Einen festen Termin können Sie vorab online (https://vg-asbach.de/termin) oder telefonisch (02683/912-0) vereinbaren.
Bereits vorhandene, gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt


