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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Rechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Heike GansenLeitung Einwohnermeldewesen, stellv. Abteilungsleitung
- Frau Petra Heuser
- Frau Mina Tilgen