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Straßenverkehrsbehörde

Ampel auf der „Hauptstraße“ in Buchholz


Wir informieren darüber, dass ungefähr ab der zweiten Junihälfte für ca. vier Wochen auf der „Hauptstraße“ in Buchholz, auf Höhe der Grundschule, unter Ampelbetrieb ein neuer Fußgängerüberweg angelegt wird. Währenddessen ist die „Grabenstraße“ nicht über die „Hauptstraße“ erreichbar, die Straße „Auf dem Otenbruch“ bleibt weiterhin befahrbar.

Verkehre von und zu der Straße „Auf dem Otenbruch“ werden um große Aufmerksamkeit gebeten, wenn sie sich  in den Verkehr der Grünphase auf der „Hauptstraße“ einfädeln müssen. Wir weisen daraufhin hin, dass alle Verkehrsbeschränkungen im fließenden Verkehr auch für Radfahrer gelten.

 

 

Asbach, 07.06.2023

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

Straßenverkehrsbehörde