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Straßenverkehrsbehörde
Änderung der Vorfahrt entlang der K 25 in Windhagen
Die Vorfahrtregelung entlang der Kreisstraße 25 in der Ortslage Windhagen, welche die Hauptstraße, Niederwindhagener Straße und die Straße Im Rehwinkel umfasst, wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen Anfang November geändert. Die Verkehrsregelung soll so sein, dass es für den Verkehrsteilnehmer möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. Der gute Ausbau der Kreisstraße 25 vermittelt dem Verkehrsteilnehmer den Eindruck, dass er sich auf der Vorfahrtsstraße befinden würde. Die Verkehrsteilnehmer aus den einmündenden Straßen sind nun wartepflichtig und zum Gewähren der Vorfahrt verpflichtet. Die Aufhebung der Regelung „Rechts vor Links“ führt zur Übereinstimmung mit der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach hat als zuständige Straßenverkehrsbehörden die neue Beschilderung bereits angeordnet. Diese wird durch die Straßenmeisterei Linz aufgestellt.
Solch eine Änderung der Vorfahrt betrifft noch weitere Ortslagen, sodass auch dort in nächster Zeit entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen ergehen werden.
Asbach, 23. 10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Straßenverkehrsbehörde